Häufige Fragen

Kann ich bei der Entgeltumwandlung meinen Beitrag verändern?

Ja, Sie können die Beiträge sowohl im Hinblick auf die Höhe des um­ge­wandel­ten Bei­tra­ges als auch den Zeit­punkt der Um­wandlung variabel ver­än­dern. Sie blei­ben damit flexibel und legen sich nicht bereits bei Ver­trags­ab­schluss auf den bis zum Renten­be­ginn zu zahlenden Bei­trag fest. Sie müssen die Bei­trags­ände­rung ledig­lich recht­zeitig mit Ihrem Ar­beit­ge­ber ver­ein­baren.