Häufige Fragen

Können die eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden bzw. ist die Versicherung Riester-gefördert?

Über die Pensionskasse der EDEKA Organisation VVaG ist die In­an­spruch­nah­me einer Riester-För­derung nicht möglich.

Statt dessen kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung über die Pen­sions­kasse der EDEKA Or­gani­sa­tion VVaG die Mög­lich­keit steuer­freier Bei­trags­zah­lungen wahr­ge­nom­men werden. So können nach § 3 Nr. 63 Ein­kom­men­steuer­ge­setz (EStG) jähr­lich bis zu 8% der aktuellen Bei­trags­be­messungs­grenze in der Allge­meinen Renten­ver­si­che­rung (West) steuer­frei für den Auf­bau einer be­trieb­li­chen Alters­ver­sor­gung auf­ge­wen­det werden. Das ent­spricht in 2024 einem Be­trag von maximal 7.248,- EUR.

Die im Rahmen einer Pensionsversicherung bei der Pen­sions­kasse der EDEKA Organisation VVaG steuer­frei ein­ge­zahl­ten Bei­träge stellen be­reits eine Kürzung Ihres lohn­steuer­pflich­tigen Ar­beits­ent­geltes dar, ein Sonder­aus­gaben­ab­zug oder Ähnliches ist daher nicht noch zu­sätz­lich mög­lich.