Betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberbeteiligung

Versichertengruppe I
Beiträge & Beitragsbemessung |
Der monatliche Beitrag beträgt 9,5% eines zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Versicherten Monatseinkommens, das sich auf mindestens 250,- EUR/Monat beläuft und auf 5,- EUR zu runden ist. Der Arbeitgeber kann den versicherten Arbeitnehmer mit einem persönlichen Beitrag bis zu 4% dieses versicherten Einkommens beteiligen. |
Steuer- & Sozialabgabenfreiheit |
Gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) können die vom Arbeitger finanzierten Beiträge steuerfrei eingezahlt werden. Die Besteuerung des Arbeitnehmeranteils ist abhängig von der konkret zu Grunde liegenden Vereinbarung. |
Tarife & Leistungen |
Der Grundbaustein der Leistungen ist eine lebenslange Altersrente die mit einer Invaliditätsrente sowie einer Witwen- bzw. Witwerrente ergänzt wird (Tarif AIW). |
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