Steuern & Sozialabgaben bei Beiträgen & Leistungen

Besteuerung

Besteuerung

Im Jahr 2024 beträgt das maxi­mal steuer­freie Bei­trags­volumen für Ihre zu­sätz­li­che Alters­ver­sor­gung 7.248,- EUR. Ob Ihre Ver­sor­gungs­leis­tungen voll zu ver­steu­ern sind, oder nur mit ihrem Er­trags­an­teil, hängt von der Ver­steu­erung der ein­ge­zah­lten Bei­träge ab. weiter lesen »

Sozialabgaben

Sozialabgaben

Von Sozialabgaben befreit sind im Jahr 2024 Beiträge in Höhe von max. 3.624,- EUR. Die Leistungen unterliegen der Bei­tragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sofern der Leistungsempfänger in der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung versichert ist. weiter lesen »

Arbeitgeber-Infos

Arbeitgeber-Infos

Auch als Arbeitgeber profitieren Sie von der Sozialabgabenfreiheit für abgeführte Altersvorsorgebeiträge. In der Leistungsphase fallen für Sie als Arbeitgeber grundsätzlich keinerlei direkte Zah­lungen an die Ruhegeldempfänger an. weiter lesen »