Steuern & Sozialabgaben bei Beiträgen & Leistungen
Besteuerung
Im Jahr 2024 beträgt das maximal steuerfreie Beitragsvolumen für Ihre zusätzliche Altersversorgung 7.248,- EUR. Ob Ihre Versorgungsleistungen voll zu versteuern sind, oder nur mit ihrem Ertragsanteil, hängt von der Versteuerung der eingezahlten Beiträge ab. weiter lesen »
Sozialabgaben
Von Sozialabgaben befreit sind im Jahr 2024 Beiträge in Höhe von max. 3.624,- EUR. Die Leistungen unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sofern der Leistungsempfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. weiter lesen »
Arbeitgeber-Infos
Auch als Arbeitgeber profitieren Sie von der Sozialabgabenfreiheit für abgeführte Altersvorsorgebeiträge. In der Leistungsphase fallen für Sie als Arbeitgeber grundsätzlich keinerlei direkte Zahlungen an die Ruhegeldempfänger an. weiter lesen »